Einfuhrverfahren und -vorschriften Kenia
Um Waren nach Kenia zu importieren, muss ein Importeur die Dienste eines Clearing-Agenten in Anspruch nehmen, der die Importdokumente elektronisch über das System Kenya Customs Simba 2005 verarbeitet und die Waren in Ihrem Namen abfertigt.
Die Zollbehörden legen die zu zahlenden Zölle in Abhängigkeit vom Warenwert und dem anwendbaren Zollsatz fest. Die Gemeinsamer Außentarif der Ostafrikanischen Gemeinschaft legt die Zollsätze für eingeführte Waren fest.
Kenia verlangt für Exporte nach Kenia eine Konformitätsprüfung vor dem Versand (PVoC). Exporte nach Kenia erfordern außerdem ein zusätzliches ISM, das für alle in Kenia verkauften importierten Produkte obligatorisch ist, damit Verbraucher erkennen können, welche importierten Produkte von KEBS zertifiziert wurden.
Für alle kenianischen Importe werden folgende Dokumente benötigt:
- Einfuhranmeldungsformulare (IDF)
- Eine CoC vom PVoC-Beauftragten für regulierte Produkte,
- Gegebenenfalls ein ISM und
- A Gültige Proforma-Rechnungen des ausführenden Unternehmens.
Gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 34 des East African Community Customs Management Act (EACCMA) 2004Waren müssen innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Beginn des Entladens oder bei Fahrzeugen bei der Ankunft zur Einfuhr angemeldet werden.
Der Importeur bzw. Clearingagent muss alle Pflichtangaben erfassen, die bei der Anmeldung einer Einfuhr im Zollsystem erforderlich sind.
Zölle und Steuern auf Einfuhren
Zolltarif
Der kenianische Zoll basiert auf der Nomenklatur des Harmonized Commodity Description and Coding System (HS 2017). Er entspricht dem gemeinsamen Außenzoll der EAC, den die Mitgliedstaaten Kenia, Tansania, Uganda und Burundi gegenüber Drittländern anwenden, mit denen kein Präferenzabkommen besteht.
Einige Waren der HS-Kapitel 72 und 73 (Eisen und Stahl und Waren daraus) unterliegen besonderen oder zusammengesetzten Zöllen. Darüber hinaus gibt es sensible Produkte, die von Anhang 2 erfasst werden und höheren Zöllen von 35 bis 100 % unterliegen. Sensible Produkte sind Waren, bei denen die EAC-Mitgliedstaaten Potenzial für lokale Produktion und Handel sehen, wie z. B. landwirtschaftliche Produkte und Textilstoffe.
Grundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert. Im Rahmen einer Kauftransaktion ist dies grundsätzlich der Transaktionswert, dh der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis zwischen dem unabhängigen Käufer und Verkäufer auf cif-Basis (Kosten, Versicherung und Fracht) Einfuhrzollstelle in Kenia.
Zusätzlich zu empfindlichen Waren, die unter Anhang 2 fallen, können die EAC-Mitgliedstaaten auf Antrag Einfuhrzölle abweichend vom Gemeinsamen Außenzoll für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen der „Stay Application Scheme“ oder „Duty Remission Scheme“ aussetzen, senken oder erhöhen.
Der EAC-Tarif mit produktspezifischen Abweichungen in Kenia ist auf der veröffentlicht Die digitale Handelsplattform des Industrieministeriums.
Außertarifliche Abgabenbefreiungen
Die außertariflichen Abgabenbefreiungen sind in zusammengefasst der fünfte Anhang (Befreiung) des EAC-Zollgesetzesv. Dazu gehören beispielsweise Lieferungen an die kenianische Regierung, diplomatische Vertretungen, anerkannte Hilfsorganisationen und Menschen mit Behinderungen. Ebenfalls generell zollfrei sind beispielsweise Warenmuster ohne Handelswert, Lehrmaterialien, landwirtschaftliche Betriebsmittel wie Saat- und Düngemittel, Industrie-Ersatzteile für Maschinen der HS-Kapitel 84 und 85, Spezialausrüstung für die Entwicklung und Produktion von Solar und Windenergie sowie diagnostische Reagenzien und Geräte.
Mehrwertsteuer
Lieferungen von Waren und Dienstleistungen im kenianischen Steuergebiet sowie Importe nach Kenia unterliegen grundsätzlich der Mehrwertsteuer (VAT).
Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 16 Prozent. Bemessungsgrundlage für Einfuhren ist der Zollwert zuzüglich aller Einfuhrabgaben mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer selbst. Zusätzlich zum regulären Satz gibt es einen ermäßigten Satz von 0 Prozent. Der Nullsatz gilt beispielsweise für bestimmte Grundnahrungsmittel und Arzneimittel, Zwischenprodukte zur Herstellung von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmittel und Elektroakkumulatoren sowie Lieferungen an Unternehmen in Exportzonen oder Sonderwirtschaftszonen.
Eine Reihe von Waren sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören bestimmte landwirtschaftliche Produkte, Erdölprodukte, Arzneimittel und medizinische Geräte. Die detaillierten Listen finden Sie in der Anlagen (Erster und Zweiter Anhang) des Umsatzsteuergesetzes.
Neben Gebühren und Abgaben werden auch Verbrauchsteuern auf verschiedene Waren erhoben.
Verbrauchsteuer
Die Herstellung und Einfuhr bestimmter Waren in Kenia unterliegt der Verbrauchsteuer. Dazu gehören alkoholfreie und alkoholische Getränke, Tabakwaren, Mineralölprodukte, Kosmetika, Plastiktüten und Kraftfahrzeuge.
Die Besteuerungsgrundlage bei der Einfuhr ist der Zollwert der Waren zuzüglich des Zolls.
Nur autorisierte Händler dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren einführen oder herstellen. Lizenzen werden von der Steuerbehörde KRA für einen Zeitraum ausgestellt, der von der Warenkategorie abhängt. Zugelassene Händler sind verpflichtet, auf jeder Verpackung eines verbrauchsteuerpflichtigen Produkts eine Steuermarke anzubringen.
Einfuhrdeklarationsgebühr
Für die Einfuhr von Fertigwaren wird eine Verzollungsgebühr von 3.5 % des Zollwertes erhoben. Einfuhren aus Mitgliedsstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC oder des Gemeinsamen Marktes für das östliche und südliche Afrika COMESA sind von der Verzollungsgebühr befreit.
Eisenbahnentwicklungsabgabe
Für den Ausbau des Schienennetzes wird auf die Einfuhr von Fertigwaren eine Wegeabgabe von 2 Prozent des Zollwerts erhoben. Für importierte Rohstoffe und Zwischenprodukte, die von zugelassenen Herstellern in der Industrie oder im sozialen Wohnungsbau verwendet werden, gilt eine ermäßigte Verzollungsgebühr von 1.5 Prozent. Einfuhren aus EAC- oder COMESA-Mitgliedsstaaten sind von der Verzollungsgebühr befreit.
Ausfuhrbestimmungen - Ausfuhr aus der EU
Die EU-Ausfuhrbestimmungen besagen, dass alle Waren, die in ein Nicht-EU-Land exportiert werden, verzollt werden müssen.
Beschränkungen
Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr ist grundsätzlich frei. Allerdings werden bestimmten Waren, Ländern oder Personen aus verschiedenen Gründen Beschränkungen auferlegt. Auch für den Kapital- und Zahlungsverkehr können Sonderregelungen gelten.
Für bestimmte Länder sind aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen Beschränkungen auferlegt worden, die den wirtschaftlichen Handel mit dem betreffenden Land zum Teil erheblich einschränken.
Beschränkungen lassen sich im Allgemeinen in 3 folgende Embargomaßnahmen einteilen:
- Waffenembargo - die Ausfuhr von Rüstungsgütern in das betreffende Land verbietet, ergibt sich in der Regel aus §§ 74 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
- Teilembargo - bestimmte Verbote und Beschränkungen des Handels mit dem betreffenden Land, die durch EU-Verordnungen geregelt sind.
- Gesamtembargo - Verbot aller wirtschaftlichen Transaktionen mit dem jeweiligen Land (derzeit nicht existent), geregelt durch EU-Verordnungen.
Kenia ist derzeit von keinem dieser Embargos betroffen. Sie finden die Liste der betroffenen Länder hier.
Darüber hinaus hat die EU Maßnahmen ergriffen, um zur Terrorismusbekämpfung beizutragen und wirtschaftliche Transaktionen mit Personen einzuschränken, die für die politische Lage in einem Embargoland verantwortlich oder haftbar gemacht werden.
Diese Beschränkungen gelten unter anderem für ISIL (Da'esh), Al-Qaida, Taliban und andere mutmaßlich terroristische Einzelpersonen und Organisationen sowie mit ihnen verbundene Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen.
Eine Liste der betroffenen Personen und Einrichtungen finden Sie hier.
Außerdem gibt es Beschränkungen und Verbote für die Ausfuhr bestimmter Warengruppen. Eine Liste der betroffenen Waren finden Sie hier hier.
Auch der Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland ist grundsätzlich frei. Allerdings gibt es in bestimmten Fällen Einschränkungen und Meldepflichten. Weitere Informationen zum Kapital- und Zahlungsverkehr finden Sie hier hier.
Ausfuhrabgaben
Bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der EU können Ausfuhrabgaben erhoben werden. Da es in der Regel im Interesse der EU liegt, Waren in Drittländer zu exportieren und dadurch Einnahmen zu generieren, werden Ausfuhrzölle selten erhoben. Liegen die Weltmarktpreise für ein knappes Produkt auf dem EU-Markt jedoch über den Preisen auf dem EU-Markt selbst, werden auch Ausfuhrzölle erhoben, um den Export dieses Produkts weniger attraktiv zu machen.
EORI-Nummer
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number) wird zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsteilnehmern in der gesamten Europäischen Union verwendet.
Verfügt Ihr Unternehmen noch nicht über eine EORI-Nummer, sollten Sie diese insbesondere rechtzeitig vor der erstmaligen Abgabe einer Zollanmeldung oder einer summarischen Eingangs- oder Ausgangsanmeldung beantragen.
Exportbestimmungen - Export aus Kenia
Registrierung
Waren für die Ausfuhr sind in der vorgeschriebenen Weise anzumelden, und der Eigentümer muss den Zollbehörden anhand von Belegen vollständige Angaben zu den in der Anmeldung angegebenen Waren machen. Die angemeldeten Waren werden innerhalb von dreißig Tagen nach dem Datum der Anmeldung ausgeführt.
Anforderungen
Der Exporteur muss die Dienste eines zugelassenen Zollagenten in Anspruch nehmen. Ein Zollmakler wird beauftragt, die Ausfuhrdokumente im Zollsystem zu bearbeiten und bei der Verzollung der Waren im Namen des Exporteurs zu helfen.
Ein Ausfuhrzoll wird auf einige ausgewählte Waren erhoben, die in der ersten Tabelle des Gesetz über verschiedene Gebühren und Abgaben von 2016.
Dokumente exportieren
Die Anzahl und Art der Dokumente, die für die Bearbeitung eines Exportauftrags für Ihre Produkte erforderlich sind, müssen sorgfältig analysiert werden, um kostspielige Fehler und Verzögerungen zu vermeiden. Neben dem Exportkaufvertrag für die Lieferung von Waren an Kunden können Exporteure auch Verträge mit Organisationen abschließen, die Dienstleistungen wie Verpackung, Versicherung und Frachttransport erbringen, und auch die Dienste eines Speditionsunternehmens in Anspruch nehmen, das als Vermittler fungiert die Erfüllung verschiedener Aufgaben.
Bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem Dienstleister entsteht ein Dokument, das einen rechtsgültigen Vertrag begründet. Der Kunde benötigt diese Dokumente auch, um die Fracht abholen zu können.
Zusätzlich zu diesen Dokumenten können die Behörden der Export- und Importländer auch Dokumente wie Lizenzen verlangen, um nachzuweisen, dass die zuständige Regierungsbehörde das Export-/Importgeschäft genehmigt hat.
Beim Export aus Kenia werden folgende Dokumente benötigt:
- Handelsrechnung (beglaubigte Rechnung)
- Frachtbrief (B/L)
- Luftfrachtbrief (AWB)
- Ursprungszeugnis
- Versicherungszertifikat
- Frachtversicherung
- Packliste
- Prüfbescheinigungen vor dem Versand
Nähere Informationen zu den erforderlichen Ausfuhrdokumenten finden Sie auf der Kenia Promotion & Branding Agency-Website.
Exportprozess
Der Prozess für den Export von Waren aus Kenia lässt sich in drei Schritten zusammenfassen:
- Eingangserklärung und Abfertigung
Der benannte Zollagent muss eine Zollanmeldung (Eingang) gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 73 des East Africa Community Customs Management Act 2004 abgeben. Der Zoll bearbeitet alle Anmeldungen gemäß den Vorschriften.
- Fertigstellung, Überprüfung und Freigabe
Der Zollagent hat die Original-Zollanmeldung und die entsprechenden Dokumente der Zollabfertigung oder Verladestelle zur Bearbeitung vorzulegen.
- Beenden
Nach Abschluss/Verifizierung werden alle konformen Deklarationen gelöscht und freigegeben. Bei der Ausreise über die Grenze oder den Hafen wird eine Ausfuhrbescheinigung ausgestellt.
Über Uns Enterprise Africa Internationale
Enterprise Africa International ist ein Online-B2B-E-Commerce-Shop/eine Plattform, der sich darauf konzentriert, europäische Marken nach Afrika zu bringen.
Enterprise Africa International hat sich zum Ziel gesetzt, einer der führenden B2B-Online-Marktplätze im südlichen Afrika zu werden, indem es Menschen eine sichere und bequeme Möglichkeit bietet, Qualitätsprodukte aus einer Vielzahl von Branchen online zu kaufen und zu verkaufen. Unser kontinuierliches Wachstum wird sowohl in Bezug auf die Benutzerbasis als auch auf das Angebot und die Anzahl der auf unserer Website angebotenen Produkte erfolgen.
Enterprise Africa International kann Sie bei Zoll-, Lizenzierungs-, Import-, Export- und Verwaltungsaufgaben sowie bei der Erschließung neuer Märkte in Afrika unterstützen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter sales@enter-africa.com.