Customs regulations, import regulations and export regulations of South Africa

Übersicht über Einfuhrbestimmungen

Die bei der Einfuhr in das südafrikanische Zollgebiet zu beachtenden Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften sind im Customs and Excise Act XNUMX of XNUMX geregelt. Für die Erhebung der Mehrwertsteuer ist der Value-Added-Tax Act No XNUMX of XNUMX maßgeblich.

Die Zollbestimmungen in Südafrika besagen, dass Unternehmen, die Waren nach Südafrika einführen möchten, sich beim South African Revenue Service „SARS“ als Importeur registrieren lassen und dann eine Einfuhrgenehmigung bei der International Trade Administration Commission „ITAC“ beantragen müssen.

Eine Einfuhrgenehmigung stellt sicher, dass die Waren, die Sie importieren möchten, den Sicherheits-, Qualitäts-, Umwelt- und Gesundheitsanforderungen des Landes entsprechen.

Einfuhrgenehmigungen helfen auch dabei, den Warenfluss strategischer Art oder Schmuggelware zu kontrollieren, sodass sie ein obligatorischer Bestandteil der Einfuhrbestimmungen sind.

Die für die Einfuhr von Waren geltenden Vorschriften sind von Branche zu Branche unterschiedlich. Die meisten Neuwaren sind von Einfuhrkontrollmaßnahmen ausgenommen. Alle Gebrauchtwaren, Gebrauchtwaren, Abfälle und Schrott unterliegen jedoch Einfuhrkontrollmaßnahmen.

Aufgrund des komplizierten Importprozesses wird Exporteuren empfohlen, einen lokalen Partner zu finden, der mit den Vorschriften und Verfahren vertraut ist.

Mit Enterprise Africa International sind Sie bereits an der richtigen Adresse - wir nehmen Ihnen den Importprozess ab und stellen eine Einfuhrgenehmigung bereit.

Zölle und Steuern auf Einfuhren

Die Einfuhrzölle betragen durchschnittlich 5.8%. Ausgenommen davon sind landwirtschaftliche Produkte. Bitte beachten Sie die Daten zu den Tarifen in Südafrika von der Welthandelsorganisation (S. 167).

Die Zollsätze fallen meist in acht Stufen von 0 bis 30 %, einige sind jedoch höher (zB die meisten Kleidungsstücke). Der endgültige Zollsatz beträgt für Bekleidung 40 %, für Garne 15 %, für Gewebe 22 %, für Fertigwaren 30 % und für Fasern 7.5 %. Der effektive Zollsatz für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und Kleinbusse liegt weiterhin auf dem hohen Niveau von 34 %, während der Zollsatz für Originalmotorenteile bei 20 % liegt.

Südafrika arbeitet daran, die Zollsätze auf diese Produkte zu senken.

Der Zollgrenzwert, ab dem Zölle erforderlich sind, liegt bei ZAR 500.

Südafrika wendet den Meistbegünstigungszollsatz (MFN) auf Einfuhren aus dem Rest der Welt sowie Präferenzzollsätze auf Produkte an, die von Handelspartnern bezogen werden, mit denen es Handelsabkommen ausgehandelt hat.

Durchschnittlicher MFN-Satz: 7.7%.

Südafrika hat eine Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der Europäischen Union. Die Zolltarife werden hier detailliert beschrieben und sind Teil des Abkommens über die Zollunion des südlichen Afrika. Die SACU umfasst Südafrika, Botswana, Lesotho, eSwatini (ehemals Swasiland) und Namibia und verwaltet einen gemeinsamen Außenzolltarif für Drittländer.

ITAC ist verantwortlich für Zolluntersuchungen, Änderungen und Handelsbeschränkungen in Südafrika und im Auftrag von SACU.

Darüber hinaus hat Südafrika mit einer Reihe von Ländern Freihandelsabkommen. Das Land ist auch Teil der Zollunion COMESA.

Warenklassifizierung

Der südafrikanische Zolltarif basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Beschreibung und Codierung von Waren (HS 2022 gilt ab 1. Januar 2022).

Zolltarif und Zollsatz

Der südafrikanische Zolltarif entspricht dem Gemeinsamen Außentarif der South African Customs Union (SACU), der in Absprache mit den anderen Mitgliedsstaaten der Zollunion erstellt wird.

In der Regel handelt es sich bei südafrikanischen Einfuhrzöllen um Wertzölle. Einige Waren, insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, mineralische Brennstoffe, Textilien und Schuhe, unterliegen besonderen Zöllen (Cent pro Mengeneinheit) oder gemischten Zöllen (Kombination aus Wertzoll und spezifischem Zoll). Die gebundenen und angewandten Zölle sind in der WTO-Liste für Südafrika aufgeführt.

Bemessungsgrundlage für die Ermittlung und Erhebung von Wertabgaben ist der Zollwert. Gemäß dem von Südafrika eingeführten WTO Customs Valuation Code ist dies in der Regel der Transaktionspreis, dh der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis in einer Kauftransaktion zwischen einem unabhängigen Käufer und Verkäufer auf fob-Basis (free on board) zum Zeitpunkt des Versand nach Südafrika. Gegebenenfalls wird der Transaktionspreis entsprechend angepasst (Auf-/Abschläge).

Importverfahren

Südafrika hat ein komplexes Importverfahren. Der South African Revenue Service (SARS) hat ungefähr 90 000 Produktcodes, die strikt für alle Importe gelten. Ausländischen Exporteuren, die Waren nach Südafrika exportieren und versenden möchten, wird dringend empfohlen, einen lokalen Zollabfertigungspartner zu suchen, der mit der südafrikanischen Gesetzgebung vertraut ist.

Customs SA, eine Abteilung von SARS, verlangt von Importeuren, sich zu registrieren und einen SARS-Importeur-Code zu erhalten. SARS verwendet ein Einheitliches Verwaltungsdokument (SAD), um die Zollabfertigung für Importeure, Exporteure und grenzüberschreitende Händler zu erleichtern. Das SAD ist ein Mehrzweck-Warenanmeldungsformular, das Einfuhr-, Ausfuhr-, grenzüberschreitende und Transitbewegungen abdeckt. Die folgenden Dokumente werden benötigt, um die SAD zu erhalten:

  • Eine verhandelbare und zwei nicht verhandelbare Kopien des Konnossements.
  • In Fällen, in denen ein niedrigerer Zollsatz als der allgemeine Zollsatz beantragt wird, und für Waren, die einem Antidumping- oder Ausgleichszoll unterliegen, ist ein Ursprungserklärungsformular DA59 zu verwenden.
  • Vier Kopien und ein Original der Handelsrechnung. Rechnungen von Lieferanten werden nicht als zollkonform anerkannt, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Anforderungen des SARS (siehe SARS-Website für weitere Informationen).
  • Eine Kopie des Versicherungsscheins (für Seefracht).
  • Drei Kopien der Packliste. Die Informationen in diesem Dokument sollten mit den Informationen in den anderen Dokumenten übereinstimmen.

Nach der Registrierung als Importeur bei der SARS kann man bei der International Trade Administration Commission (ITAC) eine Einfuhrgenehmigung beantragen, die sicherstellt, dass importierte Waren den Sicherheits-, Qualitäts-, Umwelt- und Gesundheitsanforderungen des Landes entsprechen. Außerdem müssen sie die Bestimmungen internationaler Abkommen einhalten.

Dauer und Kosten eines Einfuhrgenehmigungsverfahrens

Einfuhrgenehmigungen werden in der Regel nach fünf Werktagen ausgestellt.

ITAC erhebt keine Servicegebühren, aber Sie müssen Zollgebühren an SARS zahlen. Der Zoll wird als Prozentsatz des Warenwertes berechnet (in der Anlagen zum Zoll- und Verbrauchsteuergesetz).

Lizenzen und Kontrollen importieren

Für bestimmte Produkte sind Einfuhrlizenzen erforderlich. Die Lizenz gilt nur für die Waren der angegebenen Klasse und des Landes. Es ist nicht übertragbar und darf nur von der Person verwendet werden, der es ausgestellt wurde.

Diese Lizenzen werden von folgenden Behörden ausgestellt (je nach Art des Produkts): das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, das Ministerium für Wasser und Abwasser, das Umweltministerium, das Ministerium für Handel und Industrie, das Ministerium für Energie und das Gesundheitsministerium.

Einige Produkte unterliegen besonderen Kontrollen, einige Beispiele sind:

  • Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist für Gemüse und verwandte Produkte sowie für tierische Produkte wie Speck, Häute und Honig erforderlich. Es wird vom Landwirtschaftsministerium des Herkunftslandes ausgestellt.
  • Für die Einfuhr von lebenden Tieren und frischem, gefrorenem oder haltbar gemachtem Fleisch ist eine Veterinärbescheinigung erforderlich.
  • Für die Einfuhr von Wollprodukten, Baumwolle, Kleidung usw. ist eine Desinfektionsbescheinigung erforderlich.
  • Eine Prüfbescheinigung eines anerkannten Instituts ist nur für Exporteure, die erstmals nach Südafrika exportieren, erforderlich, es ist nicht erforderlich, wenn bereits eine gute Geschäftsbeziehung besteht.
  • Für Obst und Gemüse kann ein Qualitätszertifikat verlangt werden.

Import von Proben nach Südafrika

Südafrika verwendet das Carnet-System ATA (Temporary Admission) für die Einfuhr und den Versand von Handelsmustern, Werbematerialien und professioneller Ausrüstung nach Südafrika. Die Waren sollten zur Identifizierung ausreichend gekennzeichnet sein, um ihre Zollpassage zu erleichtern. Südafrika ist Mitglied der ATA-Konvention. Waren mit Carnet ATA sind zoll- und mehrwertsteuerfrei.

Ausfuhrbestimmungen - Ausfuhr aus der EU

Die EU-Ausfuhrbestimmungen besagen, dass alle Waren, die in ein Nicht-EU-Land exportiert werden, verzollt werden müssen.

                Beschränkungen

Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr ist grundsätzlich kostenlos. Bestimmten Gütern, Ländern oder Personen werden jedoch aus verschiedenen Gründen Beschränkungen auferlegt. Auch für den Kapital- und Zahlungsverkehr können besondere Regelungen gelten.

Für bestimmte Länder sind aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen Beschränkungen auferlegt worden, die den wirtschaftlichen Handel mit dem betreffenden Land zum Teil erheblich einschränken.

Beschränkungen lassen sich im Allgemeinen in 3 folgende Embargomaßnahmen einteilen:

  1. Waffenembargo - verbietet die Ausfuhr von Rüstungsgütern in das betroffene Land, ergibt sich in der Regel aus §§ 74 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
  2. Teilembargo - bestimmte Verbote und Beschränkungen des Handels mit dem betreffenden Land, die durch EU-Verordnungen geregelt sind.
  3. Gesamtembargo - Verbot aller wirtschaftlichen Transaktionen mit dem betreffenden Land (derzeit nicht vorhanden), geregelt durch EU-Verordnungen.

Keines dieser Embargos betrifft derzeit Südafrika. Die Liste der betroffenen Länder finden Sie hier.

Darüber hinaus hat die EU Maßnahmen ergriffen, um den Terrorismus zu bekämpfen und wirtschaftliche Transaktionen mit Personen einzuschränken, die für die politische Lage in einem Embargoland verantwortlich oder haftbar gemacht werden.

Diese Beschränkungen gelten unter anderem für ISIL (Da'esh), Al-Qaida, Taliban und andere mutmaßlich terroristische Einzelpersonen und Organisationen sowie mit ihnen verbundene Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen.

Eine Liste der betroffenen Personen und Einrichtungen finden Sie hier.

Außerdem gibt es Beschränkungen und Verbote für die Ausfuhr bestimmter Warengruppen. Eine Liste der betroffenen Waren finden Sie hier hier.

Auch der Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland ist grundsätzlich kostenlos. Allerdings gibt es in bestimmten Fällen Einschränkungen und Meldepflichten. Weitere Informationen zum Kapital- und Zahlungsverkehr finden Sie hier.

Ausfuhrabgaben

Bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der EU können Ausfuhrabgaben erhoben werden. Da es in der Regel im Interesse der EU liegt, Waren in Drittländer zu exportieren und damit Einnahmen zu erzielen, werden Ausfuhrzölle selten erhoben. Sind die Weltmarktpreise für ein knappes Produkt auf dem EU-Markt jedoch höher als die Preise auf dem EU-Markt selbst, werden auch Ausfuhrzölle erhoben, um den Export dieses Produkts weniger attraktiv zu machen.

EORI-Nummer

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number) wird zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsteilnehmern in der gesamten Europäischen Union verwendet.

Verfügt Ihr Unternehmen noch nicht über eine EORI-Nummer, sollten Sie diese insbesondere rechtzeitig vor der erstmaligen Abgabe einer Zollanmeldung oder einer summarischen Eingangs- oder Ausgangsanmeldung beantragen.

Herkunftspräferenz

Zwischen der EU und den SADC-Staaten besteht ein gegenseitiges Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf der Grundlage des Präferenzursprungs.

Ursprungspräferenzen erfordern den präferenziellen Ursprung einer Ware. Grundlage für die Bestimmung sind die Ursprungsregeln in autonomen Präferenzabkommen, die die Europäische Union aufgrund ihrer eigenen Gesetzgebung zugunsten bestimmter Länder, Ländergruppen oder Gebiete einseitig angewandt hat, sowie die von der Europäischen Union geschlossenen Präferenzabkommen Union mit anderen Staaten oder Staatengruppen.

Das gegenseitige Präferenzabkommen zwischen der EU und den SADC-Staaten bietet die Möglichkeit, Präferenzen für Waren mit Ursprung in der EU beim Import nach Südafrika geltend zu machen. Es empfiehlt sich, vor Abschluss von Handelsgeschäften die entsprechenden Informationen in Südafrika einzuholen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Zollkosten

Die Verwaltungshandlung der Zollbehörden ist in der Regel kostenlos. Erbringen die Zollbehörden jedoch besondere Leistungen, können sie aufgrund der Zollkostenverordnung Gebühren erheben oder Aufwendungsersatz verlangen.

Gebührenpflichtig sind beispielsweise:

  • Abfertigung außerhalb des Geschäftssitzes oder außerhalb der Öffnungszeiten
  • Die Lagerung von Nicht-Unionswaren beim Zollamt
  • Eine notwendige Amtshandlung auf einem Flugplatz, der kein Zollflugplatz ist
  • Die behördliche Bewachung und Begleitung von Fahrzeugen oder Gütern
  • Die Prüfung von Waren in bestimmten Fällen
  • Das Anfertigen von Fotokopien.

Informationen zur Höhe der Zollgebühren finden Sie hier.

Informationen zum Verfahren zur Erhebung von Gebühren finden Sie hier.

Endgültiger Export - normales Verfahren

Das Ausfuhrverfahren besteht aus zwei Stufen. Die erste Stufe ist die Eröffnung des Ausfuhrverfahrens bei der Ausfuhrzollstelle. Sie stellen die Ware dem für Ihren Geschäftssitz zuständigen Zollamt vor. Gestellung bedeutet, dass Sie das Zollamt über das Vorhandensein von Waren, die Sie ausführen möchten, informieren müssen.

Außerdem müssen Sie für die vorgelegten Waren eine elektronische Ausfuhranmeldung abgeben. Sie können auch direkt oder indirekt vertreten sein. Die Ausfuhrzollstelle prüft die elektronische Ausfuhranmeldung und die Ausfuhrwaren auf die Zulässigkeit der Ausfuhr. Ist die Ausfuhr zulässig, stellt die Ausfuhrzollstelle ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus und gibt die Ware zur Ausfuhr frei.

Im zweiten Schritt stellen Sie die Waren bei der Ausgangszollstelle, dh der Zollstelle, über die die Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt werden, vor und legen die ABD vor. Die Ausgangszollstelle prüft, ob die Waren mit den im ABD aufgeführten Waren identisch sind. Werden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt, gibt die Ausgangszollstelle die Waren zum Ausgang frei und beendet das Ausfuhrverfahren.

Weitere Informationen zu den Verfahrensmöglichkeiten finden Sie hier.

Exportbestimmungen Südafrika

Registrierung als Exporteur

Gewerbliche Exporteure müssen ebenso wie gewerbliche Importeure beim südafrikanischen Zoll und der International Trade Administration Commission of South Africa (ITAC) registriert sein.

Informationen zur Registrierung als Exporteur in Südafrika finden Sie hier.

Enterprise Africa International unterstützt Sie gerne bei Ihrer Registrierung als Exporteur.

Ausfuhr - Deklaration und Zölle

Die Ausfuhranmeldung erfolgt in der Regel elektronisch über die Ausfuhrzollanmeldung. In Einzelfällen kann jedoch auch der südafrikanische Zoll eine manuelle Anmeldung verlangen. Neben der Ausfuhranmeldung sind auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Rechnung exportieren,
  • Transportdokumente (Bill of Lading, Airwaybill und andere) und
  • Ausfuhrgenehmigung und/oder andere Bescheinigungen, falls erforderlich.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Dokumenten finden Sie hier.

Ausfuhrzölle sind eine Seltenheit. Südafrika erhebt jedoch einen Ausfuhrzoll auf die Ausfuhr von ungeschliffenen Diamanten.

Ausfuhrgenehmigungen

Obwohl Exporte aus Südafrika generell liberalisiert sind, ist für bestimmte Waren eine Lizenz des ITAC erforderlich.

Die Genehmigungspflicht betrifft vor allem strategische Güter (Rundgüter), landwirtschaftliche Produkte sowie Metallabfälle und Schrott. Darüber hinaus können für die Ausfuhr weitere Genehmigungen/Bescheinigungen anderer Behörden erforderlich sein. Dies betrifft zB lebende Tiere und Pflanzen und deren Produkte, pharmazeutische Produkte sowie Medizintechnik. Bei der Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten sind zudem die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten.

Informationen zum Lizenzregime bei der Ausfuhr von Waren aus dem südafrikanischen Zollgebiet finden Sie unter Regierungsmitteilung R 92 und dem nachträgliche Änderungsvorschriften.

Conformity

Beim Export von Waren aus Südafrika in ein Drittland führt das South African Bureau of Standards (SABS) ein Konformitätsbewertungsverfahren durch. Ein solches Verfahren kann einen oder mehrere der folgenden Schritte umfassen:

  • Zertifizierung: Die SABS sichert schriftlich zu, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung den spezifizierten Anforderungen entspricht.
  • Inspektion: Das SABS prüft ausgewählte Parameter eines Produktes (zB: Qualität, Betriebssicherheit).
  • Testing: Die SABS testet Produkte nach bestimmten Kriterien (zB Eignungstest).

Eine Liste der vom südafrikanischen Zollamt bereitgestellten ausfuhrbeschränkten und ausfuhrverbotenen Waren finden Sie hier hier.

Weitere Informationen zum Ausfuhrverfahren aus Südafrika finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Exportkontrolle in Südafrika finden Sie hier.

Über uns Enterprise Africa Internationale

Enterprise Africa International ist ein Online-B2B-E-Commerce-Geschäft/Plattform, das sich auf die Vermarktung und den Verkauf von Qualitätsmarken in Afrika konzentriert.

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